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Internationales

UN-Ausschuss stuft Japans Entschädigung für ehemalige Trostfrauen als unzureichend ein

Write: 2018-11-20 11:10:42Update: 2018-11-20 16:26:34

UN-Ausschuss stuft Japans Entschädigung für ehemalige Trostfrauen als unzureichend ein

Photo : YONHAP News

Ein UN-Ausschuss hat Japans Entschädigungen für ehemalige Sexsklavinnen der japanischen Armee während des Zweiten Weltkriegs als unzureichend eingestuft.

Die entsprechende endgültige Meinung habe der Ausschuss für erzwungenes Verschwindenlassen beim UN-Hochkommissar für Menschenrechte in seinem Bericht über Japan mitgeteilt, berichtete die japanische Nachrichtenagentur Kyodo am Dienstag. Der Ausschuss prüfte Anfang November die Umsetzung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen durch Japan.

Das Komitee bedauerte darin die Position der japanischen Regierung, dass die Angelegenheit endgültig und unwiderruflich geklärt sei.

Die sogenannten Trostfrauen könnten Opfer eines erzwungenen Verschwindens durch den Staat sein. Angemessene Entschädigungen gemäß der Konvention gegen das Verschwindenlassen seien nicht erfolgt. Zudem seien Informationen wie solche über die genaue Zahl der Trostfrauen nicht ausreichend. Es seien Untersuchungen und die Veröffentlichung von Informationen erforderlich, hieß es.

Die japanische Regierung behauptet, dass die Frage der Sexsklaverei in Kriegszeiten durch die Einigung zwischen Seoul und Tokio von 2015 endgültig und unwiderruflich geklärt sei.

Ein Mitarbeiter der japanischen Vertretung in Genf sagte, dass der Bericht einseitig sei und auf Missverständnissen und Vorurteilen basiere. Tokio habe laut dem Beamten eine Beschwerde beim Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingereicht, berichtete Kyodo.

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