Japans Außenminister Taro Kono soll zugegeben haben, dass ein 1965 zwischen Südkorea und Japan abgeschlossener Grundlagenvertrag nicht individuelle Schadensersatzforderungen ausschließt.
Laut den Online-Archiven vom Unterhaus des japanischen Parlaments hat Kono eine entsprechende Bemerkung am Mittwoch gemacht.
Er wiederholte mehrmals, dass der Vertrag von 1965 südkoreanischen Individuen nicht ihr Recht abspricht, Kompensationsforderungen für die von Japan während des Zweiten Weltkriegs begangenen Kriegsverbrechen zu stellen.
Zuletzt hatte Südkoreas Oberster Gerichtshof ein japanisches Unternehmen zu Schadensersatzforderungen für südkoreanische Opfer von Zwangsarbeit verurteilt.