Die Staatsanwaltschaft will darum bitten, die anstehenden Urteilsverkündungen in Gerichtsverfahren über Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu verschieben.
Anlass für die Entscheidung ist, dass der Oberste Gerichtshof jüngst Kriterien für die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen neu vorgelegt hatte. Daher müsse in einer weiteren Verhandlung geprüft werden, ob die Angeklagten diesen Kriterien entsprechen.
In einem Prozess gegen einen vermeintlichen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Ulsan am Freitag wurde bereits auf Wunsch der Staatsanwaltschaft beschlossen, eine zusätzliche Verhandlung zu eröffnen. Bisher war es üblich, dass nach einer einmaligen Gelegenheit für die Verteidigung das Urteil gefällt wurde.
Vor Gericht sind derzeit über 900 Fälle der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anhängig.