Nach dem Urteil des südkoreanischen Obersten Gerichts zu Zwangsarbeitern zur japanischen Kolonialzeit widerspricht Japan weiter der Entscheidung.
Der Oberste Gerichtshof urteilte am Dienstag, dass das verklagte japanische Unternehmen vier Kläger, Opfer der Zwangsrekrutierung, entschädigen soll.
Premierminister Shinzo Abe betonte, dass die Koreaner nicht zwangsrekrutiert worden seien sondern Arbeiter gewesen seien. Zur Begründung hieß es, dass sie sich freiwillig um die Arbeit beworben hätten.
Koreanische Rechtsexperten meinen jedoch, dass die Opfer betrogen worden seien, daher handele es sich um eine Zwangsrekrutierung.
Japanische Medien berichteten unterdessen, dass die Regierung in Tokio über 70 Unternehmen, die wegen der Zwangsarbeit verklagt wurden, Richtlinien erteilen wolle. Tokio wolle sie anweisen, weder Entschädigungen zu leisten noch sich zu versöhnen, und die Unternehmen bei Gerichtsverfahren unterstützen.
Die japanische Regierung versucht, ausländische Regierungen und Medien auf die „Ungerechtigkeit“ des südkoreanischen Gerichtsurteils aufmerksam zu machen.