Die Regierung will das Gesetz zur lokalen Selbstverwaltung novellieren.
Zur Gewährleistung des Mitbestimmungsrechts der Einwohner soll nach dem neuen Gesetz ermöglicht werden, dass Einwohner unmittelbar bei den lokalen Parlamenten Anordnungen einreichen. Die Bedingungen für die Forderung nach einem Amtsenthebungsverfahren gegen Wahlbeamte durch Einwohner sowie nach einer Einwohnerabstimmung werden gelockert. Die Altersgrenze für das Einreichen von Anordnungen oder einer Klage gegen einen kommunalen Regierungschef wird von derzeit 19 auf 18 Jahre herabgesetzt.
Der Änderungsentwurf sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung der Autonomie und Kompetenz der lokalen Parlamente vor. Es wurde eine Grundlage geschaffen, damit Mitglieder regionaler Parlamente Fachkräfte zur Unterstützung einstellen können. Diese sollen sie hinsichtlich der Gesetzgebung, des Haushalts und der Prüfung unterstützen.
Das Ministerium für Inneres und Sicherheit will den Änderungsentwurf im November ankündigen und noch im Dezember dem Parlament vorlegen.