Der südkoreanische Oberste Gerichtshof hat in einer Entschädigungsklage ehemaliger Zwangsarbeiter gegen ein japanisches Unternehmen zugunsten der Kläger geurteilt.
Das Richtergremium bestätigte am Dienstag das Urteil der unteren Instanz, dass Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation vier Klägern, Opfern der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialzeit, jeweils 100 Millionen Won zahlen soll.
Es sei angemessen, davon auszugehen, dass der Abfindungsanspruch der Kläger nicht vom Abkommen über Ansprüche von 1965 zwischen Südkorea und Japan betroffen sei, hieß es zur Begründung. Das Abkommen sei für eine Problemlösung durch eine politische Einigung zwischen Südkorea und Japan gedacht.
Das Gericht akzeptierte die Behauptung der japanischen Firma nicht, nach der der Anspruch bereits erloschen sei, auch wenn dieser anerkannt werde.