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Nationales

Oberstes Gericht urteilt über Entschädigungsklage ehemaliger Zwangsarbeiter

Write: 2018-10-30 09:40:35Update: 2018-10-30 14:46:05

Der Oberste Gerichtshof Südkoreas fällt heute ein endgültiges Urteil über eine vor 13 Jahren eingereichte Entschädigungsklage ehemaliger Zwangsarbeiter gegen ein japanisches Unternehmen.

Vier koreanische Opfer der Zwangsrekrutierung zur japanischen Kolonialzeit verklagten 2005 das Unternehmen Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation.

Im Mittelpunkt steht, ob ein japanisches Gerichtsurteil in dieser Sache gegen die südkoreanische Verfassung verstößt. Ein weiterer Streitpunkt ist, ob individuelle Entschädigungsansprüche mit einem Abkommen zwischen Südkorea und Japan von 1965 über Ansprüche abgegolten sind.

Die Gerichte in erster und zweiter Instanz hatten die Forderung der Kläger abgelehnt. Sie gingen davon aus, dass die Zahlungen Japans gemäß dem Abkommen Entschädigungen für Zwangsarbeiter enthalten hatten.

Das Oberste Gericht urteilte jedoch 2012, dass mit der Zwangsrekrutierung die Werte der südkoreanischen Verfassung geleugnet wurden. Das Gericht ging davon aus, dass individuelle Ansprüche nicht abgegolten seien, und schickte den Fall zurück an die untere Instanz.

Das Obergericht Seoul entschied 2013, dass Nippon Steel den Klägern jeweils 100 Millionen Won (87.500 Dollar) zahlen soll.

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