Die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen sollen voraussichtlich künftig in Gefängnissen oder bei der Feuerwehr einen Ersatzdienst ableisten können.
Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete ein Regierungsteam bei einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag. Das Team hat überprüft, wie der Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen aussehen sollte.
Dem Vorschlag zufolge sollen die Verweigerer in einer gemeinsamen Unterkunft leben. Der Ersatzdienst soll im Januar 2020 eingeführt werden.
Wie verlautete, kommt innerhalb des Teams die Option am stärksten infrage, den Ersatzdienst in Justizvollzugsanstalten abzuleisten.
Die Dauer des Ersatzdienstes wird voraussichtlich zwischen 27 und 30 Monaten betragen. Das ist 1,5 Mal länger als die reguläre Wehrdienstzeit.
Die Regierung will auf der Grundlage der Diskussionen bei der Anhörung ihren endgültigen Plan festlegen und noch im Oktober bekannt geben.