Die Einwanderungsbehörde auf der Insel Jeju hat 23 jemenitischen Asylsuchenden eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen erteilt.
Es handele sich nach Angaben des Justizministeriums um Familien mit Kindern und Säuglingen, schwangere Frauen, Minderjährige sowie Versehrte. Sie sollen vor dem Bürgerkrieg in ihrer Heimat geflüchtet sein und auf der Insel Jeju um Asyl ersucht haben.
Ein Flüchtlingsstatus sei jedoch nicht gewährt worden, weil die fünf Verfolgungsgründe gemäß der internationalen Flüchtlingskonvention oder dem Gesetz nicht vorlägen.
Mit einer humanitären Aufenthaltsgenehmigung dürfen die Jemeniten ein Jahr lang in Südkorea bleiben. Wenn sie nicht in ihre Heimat zurückkehren können, kann die Dauer verlängert werden.
484 der Jemeniten beantragten dieses Jahr vor Ablauf ihres Touristenvisums Asyl. Eine Prüfung von 440 von ihnen ist mittlerweile abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen nächsten Monat vorliegen.