Der frühere Präsident Chun Doo-hwan will der ersten Gerichtsverhandlung wegen des Vorwurfs fernbleiben, im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Demokratiebewegung in Gwangju die Ehre eines Verstorbenen verletzt zu haben.
Die Entscheidung teilte Chuns Ehefrau Lee Soon-ja am Sonntag mit, einen Tag vor der Eröffnung des Prozesses am Montag in Gwangju. Man sei über die Gerechtigkeit des Prozesses in Gwangju besorgt. Zudem leide Chun unter Alzheimer und sei daher kaum in der Lage, dorthin zu fahren und auszusagen.
Chun wird vorgeworfen, die Ehre des verstorbenen katholischen Priesters Cho Chul-hyun verletzt zu haben. Cho hatte ausgesagt, er habe miterlebt, wie das Militär während der Niederschlagung des Protests gegen Chuns Militärjunta im Mai 1980 von Hubschraubern aus Schüsse auf Bürger abgegeben habe. Chun dementierte in seinen letztes Jahr veröffentlichten Memoiren Chos Aussage und nannte ihn einen „Satan, der die Maske trage“.
Das zuständige Bezirksgericht in Gwangju zeigte sich überrascht über die plötzliche Entscheidung des Angeklagten. Das Gericht wolle mit dem zuständigen Richtergremium diskutieren, ob die Gerichtsverhandlung trotzdem eröffnet werden solle.
Da es sich um einen strafrechtlichen Prozess handelt, kann das Gericht durch den Erlass eines Haftbefehls Chun dazu zwingen, zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen.