Der Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen wird nach Überlegungen des Verteidigungsministeriums entweder 36 Monate oder 27 Monate dauern.
Das Ressort teilte mit, beide Optionen zu überprüfen. Da der Wehrdienst beim Heer bis 2021 auf 18 Monate verkürzt wird, werden die Wehrdienstverweigerer demnach doppelt oder 1,5 mal länger dienen müssen.
In Bezug auf die Modalitäten des Dienstes wird erwogen, dass die Ersatzdienstleistenden so wie die Soldaten in einer gemeinsamen Unterkunft leben sollen, oder dass in Ausnahmefällen das Pendeln erlaubt wird.
Als Orte für die Ableistung des Ersatzdienstes werden Gefängnisse, die Feuerwehr, nationale und öffentliche Krankenhäuser sowie soziale Einrichtungen in Betracht gezogen.
Die Regierung will noch im September ihren Entwurf für den Ersatzdienst festlegen und dem Parlament einreichen. Der Ersatzdienst wird voraussichtlich spätestens im Januar 2020 eingeführt.