Die Regierung überprüft unter anderem, den Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Gefängnissen, bei der Feuerwehr und in Notfallzentralen zu ermöglichen.
Das Verteidigungsministerium habe jüngst Untersuchungen im öffentlichen Sektor und bei sozialen Einrichtungen abgeschlossen, die als mögliche Orte für die Ableistung des Ersatzdienstes in Frage kämen, sagte ein leitender Regierungsbeamter am Sonntag. Seines Wissens habe das Ressort die möglichen Arbeitsfelder und Institutionen weitgehend festgelegt.
Laut Informationen prüft das Ressort vor allem, ob es Einrichtungen für die gemeinsame Unterbringung gebe, da der Ersatzdienst etwa doppelt länger als der Wehrdienst dauern würde.
Das Verteidigungsministerium und die für Wehrdienst zuständige Behörde MMA werden bis Ende August einen Änderungsentwurf zum Wehrdienstgesetz mit Regierungsvorschlägen zum Ersatzdienst ausarbeiten. Sie wollen den Ersatzdienst im Jahr 2020 einführen.