Ein Sondergesetz zur Reduzierung von Feinstaub ist am Dienstag auf der Kabinettssitzung verabschiedet worden.
Nach dem Gesetz können Gebietskörperschaften die Nutzung von Autos begrenzen oder die Betriebszeiten von Anlagen, die Luftschadstoffe emittieren, ändern.
Sie können auch eine vorläufige Betriebsschließung oder flexible Arbeitszeiten empfehlen.
Im Falle einer starken Feinstaubbelastung können Gebiete mit vielen von Kindern und Senioren genutzten Einrichtungen zu Zonen bestimmt werden, die einer intensiven Feinstaub-Verwaltung unterliegen. Diese Zonen werden bevorzugt unterstützt, wenn man Pendelfahrzeuge für Kinder gegen umweltfreundliche Autos austauscht oder Schulen mit Luftreinigungsanalagen ausstattet.
Das Gesetz tritt im kommenden Februar in Kraft.