Der parlamentarische Ausschuss für Umwelt und Arbeit hat heute einen Änderungsentwurf zum Mindestlohngesetz verabschiedet.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Bonuszahlungen und Gehaltsnebenleistungen teilweise bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden. Die monatlichen Boni, die 25 Prozent des Mindestlohns übertreffen, werden mitberechnet. Die Gehaltsnebenleistungen für Unterkunft, Verpflegung und Transport, die sieben Prozent des Mindestlohns übertreffen, werden berücksichtigt.
Die Ausschussvorsitzende Lim Lee-ja sagte, Geringverdiener mit einem Jahresgehalt von etwa 24 Millionen Won (22.200 Dollar) würden von der geänderten Berechnungsmethode nicht betroffen sein.
Sollte der Änderungsentwurf bei einer Plenarsitzung der Nationalversammlung am 28. Mai verabschiedet werden, wird das neue Gesetz ab dem kommenden Jahr gelten.