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Internationales

Japanisches Gericht verweigert Wiedergutmachungszahlungen von Familienangehörigen koreanischer Atombomben-Opfer

Write: 2018-04-19 09:16:58Update: 2018-04-19 15:03:47

Japanisches Gericht verweigert Wiedergutmachungszahlungen von Familienangehörigen koreanischer Atombomben-Opfer

Ein lokales Gericht in Japan hat den Prozess koreanischer Familienangehöriger von Opfern der 1945 auf Japan abgeworfenen Atombomben abgewiesen.

Wie Kyodo News am Mittwoch berichtete, soll das Gericht von Osaka die Schadensersatzforderungen von 197 Familien von insgesamt 32 koreanischen Opfern der Atombomben abgelehnt haben.

Damit bestätigt das Gericht die Position der japanischen Regierung, dass Verwandte der Hinterbliebenen nur innerhalb von 20 Jahren nach deren Tod eine Wiedergutmachung fordern können.

Zuletzt hatte die Regierung in Tokio jedoch auch Kompensationszahlungen an ausländische Hinterbliebene außerhalb der 20-Jahres-Grenze gezahlt, nachdem der oberste Gerichtshof im Jahr 2007 angeordnet hatte, Schadensersatzzahlungen an ehemalige koreanische Zwangsarbeiter zu genehmigen, die in Hiroshima radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren.

Im Vorjahr jedoch änderte Tokio seine Position erneut und verweigerte Zahlungen, die außerhalb der 20-Jahres-Grenze fielen. Die Regierung berief sich dabei auf sein Bürgerliches Gesetzbuch.

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