Staatsanwälte haben gegen das Urteil gegen die frühere Staatspräsidentin Park Geun-hye Berufung eingelegt.
Park war von einem Gericht in Seoul zu 24 Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 18 Milliarden Won verurteilt worden.
Die Staatsanwälte der Niederlassung Seoul Zentral monieren, dass Park in einigen Anklagepunkten freigesprochen wurde.
Die Ermittler wollen offenbar beweisen, dass Park um Bestechungsgeld der Samsung Gruppe bat und dieses auch erhielt. Hierfür soll sie mit ihrer langjährigen Freundin Choi Soon-sil als Komplizin zusammengearbeitet haben. Im Gegenzug sollte dem Vizevorsitzenden Lee Jae-yong die Nachfolge an der Konzernspitze und volle Kontrolle über die Gruppe ermöglicht werden.
Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit ist eng mit einem Verfahren gegen Lee Jae-yong verknüpft, das zurzeit vom Obersten Gerichtshof überprüft wird.
Aufgrund der Berufung wird das Verfahren in einer höheren Instanz neu aufgerollt.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 30 Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 118,5 Milliarden Won gegen das Ex-Staatsoberhaupt gefordert. Die Richter des Bezirksgerichts Seoul befanden sie in 16 der 18 Anklagepunkte für schuldig. Das Strafmaß fiel entsprechend geringer aus.