Die Registrierung vorläufiger Kandidaten für die Kommunalwahlen am 13. Juni beginnt am heutigen Freitag.
Es können sich Bewerber für die Ämter der Bürgermeister der Städte und der Verwaltungschefs der Stadbezirke sowie die Sitze in lokalen Parlamenten anmelden. Nach der Kandidatenanmeldung werden Wahlkampfaktivitäten erlaubt.
Es wird jedoch Verwirrung befürchtet, weil die Nationalversammmlung in der am Mittwoch beendeten Sitzungsperiode die Wahlkreiseinteilung nicht verabschieden konnte. Der Entwurf für eine neue Wahlkreiseinteilung wird erst bei einer Plenarsitzung am Montag zur Abstimmung gebracht.
Die Nationale Wahlkomission beschloss deshalb, dass sich die Kandidaten zuerst nach der gegenwärtigen Wahlkreiseinteilung registrieren lassen. Nach der Festlegung der neuen Einteilung könnten sie dann einen Wahlkreis auswählen.
Die Registrierung vorläufiger Kandidaten für die Wahlen der Verwaltungschefs der 17 Metropolen und Provinzen sowie der Chefs der Bildungsämter begann bereits am 13. Februar.