Die Visabedingungen für Auslandskoreaner, die den Wehrdienst nicht abgeleistet haben, werden ab Mai verschärft.
Laut dem Justizministerium tritt eine entsprechende Novelle zum Gesetz zur Ein- und Ausreise sowie der Rechtsstellung von Auslandskoreanern zum 1. Mai in Kraft. Wer ab diesem Zeitpunkt die südkoreanische Staatsbürgerschaft aufgibt oder verliert, der wird bis zum Erreichen des 41. Lebensjahres bei der Ausstellung des F-4 Visums für koreanischstämmige Ausländer mit Einschränkungen leben müssen.
Dem aktuellen Gesetz zufolge wird die Ausstellung dieses Visums bis zum Erreichen des 38. Lebensjahrs eingeschränkt, sollte man zum Zweck der Wehrdienstvermeidung die ausländische Staatsangehörigkeit erhalten und die südkoreanische aufgegeben haben. In dem neuen Gesetz wurde die Formulierung „Zweck der Wehrdienstvermeidung“ gestrichen. Stattdessen wird die Visausstellung für unter 41-jährige koreanischstämmige Ausländer, die die Wehrpflicht nicht ableisteten, grundsätzlich eingeschränkt.
Laut Statistiken des Justizministeriums haben mit Stand von Ende letzten Jahres 415.121 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis als Auslandskoreaner. Das entspricht 19 Prozent aller Ausländer, die sich in Südkorea aufhalten.