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Internationales

Japanisches Gericht erkennt Entschädigungsanspruch koreanischer Strahlenopfer nicht an

Write: 2018-02-01 11:29:18Update: 2018-02-01 13:19:07

Ein japanisches Gericht hat die Verantwortung der japanischen Regierung für die Entschädigung koreanischer Opfer der Atombombenabwürfe auf Japan nicht anerkannt.

Das Bezirksgericht Osaka habe am Mittwoch in einem entsprechenden Entschädigungsstreit zuungunsten der koreanischen Kläger geurteilt, berichteten japanische Medien am Donnerstag.

Die Kläger sind 159 Nachfahren von 31 Opfern der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki im Jahr 1945. Diese waren während der japanischen Kolonialherrschaft nach Japan zur Zwangsarbeit verschleppt worden und starben zwischen 1975 und 1995 in Südkorea.

Der Vorsitzende Richter sagte im Urteilsspruch, dass der Entschädigungsanspruch erloschen sei, da beim Einreichen der Klage bereits 20 Jahre nach dem Tod vergangen seien. Dabei stützte er sich auf eine Regelung zur Ausschlussfrist im japanischen Zivilrecht, nach der ein Entschädigungsanspruch 20 Jahre nach einer Tat erlischt.

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