Japan kann die Nichtumsetzung der Eingiung zwischen Seoul und Tokio zur Frage der Sexsklaverei der japanischen Armee im Zweiten Weltkrieg nicht akzeptieren.
Diese Position bekräftigte der japanische Außenminister Taro Kono am Dienstag, nachdem eine Stellungnahme der südkoreanischen Regierung zur 2015 erzielten, umstrittenen Eingiung erfolgt war.
Kono sagte vor Reportern, die koreanisch-japanische Einigung stelle ein Versprechen zwischen den zwei Staaten dar. Es sei internationales und allgemein gültiges Prinzip, dass die Nichtumsetzung einer Einigung aufgrund eines Machtwechsels unzulässig sei.
Japan könne keinesfalls akzeptieren, dass Südkorea die Einigung nicht umsetze. Diese stelle zudem eine endgültige und unwiderrufliche Vereinbarung dar, betonte der Chefdiplomat.
Das japanische Außenministerium bestellte am Dienstagnachmittag einen Gesandten der südkoreanischen Botschaft in Tokio ein und erhob Protest.
Südkoreas Außenministerin Kang Kyung-wha sagte auf einer Pressekonferenz am Dienstag, dass die Eingiung von 2015 keine wahre Lösung für die Frage der Sexsklaverei darstellen könne. Die südkoreanische Regierung wolle die von Japan gezahlten Fondsmittel für koreanische Opfer in Höhe von einer Milliarde Yen mit eigenen Budgetmitteln abdecken.