Südkorea und Japan hatten die Einigung über die Frage der Sexsklaverei der japanischen Armee von 2015 durch ranghohe Diskussionen hinter verschlossenen Türen erzielt.
Es gab zudem heimliche Absprachen, die in der damals veröffentlichten Übereinkunft nicht genannt wurden.
Die entsprechenden Ergebnisse der fünfmonatigen Überprüfung der Einigung gab die hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe des südkoreanischen Außenministeriums am Mittwoch bekannt.
Tokio habe Seoul das Versprechen abnehmen wollen, die Errichtung von Denkmälern zum Gedenken an die Opfer der Sexsklaverei im Ausland nicht zu unterstützen. Die südkoreanische Seite habe die Forderung de facto akzeptiert, hieß es.
Japan habe zudem gefordert, die Mädchenstatue für die Opfer der Sexsklaverei vor der japanischen Botschaft in Seoul zu verlegen und den Ausdruck „Sexsklavinnen“ nicht zu verwenden. Südkorea habe Bemühungen um eine angemessene Lösung versprochen und die „Frage der Trostfrauen-Opfer des japanischen Militärs“ als einzige offizielle Bezeichnung bezeichnet, hieß es weiter.
Die Taskforce stellte zudem fest, dass die südkoreanische Seite als Erste die umstrittene Formulierung „unwiderruflich“ zur Sprache gebracht hatte, um die Unwiderruflichkeit der Entschuldigung zu unterstreichen. Im endgültigen Wortlaut wurde jedoch der Begriff im Sinne einer „Unwiderruflichkeit der Lösung“ verwendet.
Die Arbeitsgruppe betonte, dass die Einigung durch die von einem Geben und Nehmen geprägten Verhandlungen zwischen beiden Regierungen erreicht worden sei, ohne Meinungen der Opfer ausreichend angehört zu haben.
Der damalige Außenminister Yun Byung-se sagte unterdessen, es sei bedauerlich, dass der Schwerpunkt bei der Überprüfung auf verfahrensmäßigen und emotionalen Faktoren gelegen habe. Daher sei keine ausgeglichene Beurteilung zustande gekommen.