Das Bezirksgericht Seoul Zentral hat am Mittwoch einen Haftbefehl gegen die frühere Kulturministerin Cho Yoon-sun zurückgewiesen.
Die gegen sie erhobenen Vorwürfe seien strittig, auch bestehe keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Cho soll während ihrer Amtszeit monatlich fünf Millionen Won aus dem Budget für besondere Aktivitäten des Geheimdienstes erhalten haben.
Auch soll sie die Komplizin eines Beraters im Präsidialamt gewesen sein, der für eine finanzielle Unterstützung von konservativen Bürgergruppen gesorgt haben soll.
Ein Antrag des früheres Beraters im Präsidialamt namens Woo wurde abgewiesen. Seine Verhaftung sei rechtmäßig und im Einklang mit dem Gesetz erfolgt.
Woo Byung-woo wurde am 15. Dezember festgenommen. Ihm wird zur Last gelegt, dem Geheimdienst die Überwachung von führenden Persönlichkeiten angeordnet zu haben. Unter anderem ließ die Park Geun-hye-Regierung offenbar den präsidialen Inspektor Lee Seok-soo, Beamte des Kulturministeriums und Vertreter der Wissenschaft beschatten.