Der südkoreanische Geheimdienst will im Zuge seiner Reform den Namen ändern und die Ermittlungsbefugnis aufgeben.
Der Geheimdienst National Intelligence Service (NIS) reichte am Mittwoch dem parlamentarischen Geheimdienstausschuss einen Änderungsentwurf zum Geheimdienstgesetz ein. Demnach soll die Behörde nach den derzeitigen Plänen in „External Security Intelligence Service“ (Nachrichtendienst für externe Sicherheit) umbenannt werden.
„Einheimische Sicherheitsaufklärung“ soll von der Liste der Aufgaben der Behörde gestrichen werden. Damit soll verhindert werden, dass der Geheimdienst seine Befugnisse willkürlich nutzt, wie im Fall des illegalen Lauschangriffs auf allgemeine Bürger.
Seine Aktivitäten zur Informationssammlung werden auf Bereiche wie Ausland, Nordkorea, Spionageabwehr, Anti-Terrorismus, internationale Verbrecherorganisationen und Verstöße in der Rüstungsindustrie sowie die Sicherheit in der Wirtschaft begrenzt.
Der Geheimdienst will zudem alle Ermittlungsbefugnisse auf andere Behörden übertragen oder aufgeben. Hintergrund ist der Streit über Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch.
Um die Transparenz des Haushalts zu erhöhen, will die Behörde den parlamentarischen Geheimdienstausschuss über Details im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans und der Bilanz unterrichten. Auch soll ein interner Kontrollausschuss für die Mittelverwendung gegründet werden.