Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der dortigen Regierung für die Auslieferung von Yoo Som-na nach Korea als angemessen bewertet.
Yoo ist die älteste Tochter von Yoo Byung-eun, dem verstorbenen Eigner der Reederei, für die auch die im April 2014 gesunkene Fähre Sewol gefahren war.
Der Conseil d’État fällte am Mittwoch (Ortszeit) das entsprechende Urteil. Yoo behauptete, dass in Südkorea kein faires Gerichtsverfahren zu erwarten sei, da die dortige Staatsanwaltschaft ihre Familie für den Sewol-Untergang verantwortlich gemacht habe. Sie sprach von einer Menschenrechtsverletzung.
Das Gericht sah in dem vorliegenden Fall keinen Anhaltspunkt für eine Menschenrechtsverletzung. Yoo wird zudem vorgeworfen, als Chefin einer Modefirma 49,2 Milliarden Won oder 38,3 Millionen Dollar unterschlagen zu haben.
Unterdessen nahmen das französische Justizministerium und sein südkoreanisches Pendant Diskussionen über das Auslieferungsverfahren auf.