Die japanische Regierung will am 29. März neue Sicherheitsgesetze für die Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung in Kraft setzen.
Das schrieb die japanische Zeitung „Mainichi Shimbun“.
Hierfür will Japan bei einer Kabinettssitzung am 22. März eine entsprechende Regierungsverordnung beschließen. Gleichzeitig sollen Änderungen von 30 Durchführungsverordnungen für die Unterstützung der Sicherheitsgesetze verabschiedet werden.
Demnach kann Japan ab dem 29. März gesetzlich sicherstellen, dass seine Selbstverteidigungsstreitkräfte vom Recht auf kollektive Selbstverteidigung Gebrauch machen und Truppen anderer Länder logistische Unterstützung anbieten.
Dem Recht zufolge kann Japan auch einen Gegenangriff starten, sollte es nicht selbst direkt angegriffen werden sondern ein mit ihm eng zusammenhängendes Land.