Frankreichs Oberstes Gericht für Strafsachen hat die Auslieferung der Reederei-Erbin Yoo Som-na angeordnet.
Ihrer Familie gehört die Reederei, für die das im April 2014 gesunkene Schiff Sewol gefahren war. Ihr Vater und de facto Firmenchef hatte nach dem Unglück Selbstmord begangen.
Das Kassationsgericht in Paris hatte am Dienstag fast zwei Jahre nach ihrer Festnahme die Berufung abgelehnt und die Auslieferung Yoos angeordnet. Ihr solle in Südkorea nach dem Prinzip der Unschuldsvermutung ein fairer Prozess gemacht werden.
Vor drei Monaten hatte bereits das Berufungsgericht in Versailles entschieden, dass Yoo Som-na den südkoreanischen Behörden übergeben werden soll.
Sie war am 27. Mai 2014 in ihrer Wohnung in Paris festgenommen worden. Ihr wird die Unterschlagung von 49,2 Milliarden Won oder 40,5 Millionen Dollar in ihrer Funktion als Chefin einer Modefirma vorgeworfen.
Voraussichtlich wird ein Verfahren in Südkorea erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden können, da Yoo zunächst vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen will, um sich gegen eine Auslieferung zu wehren.