Ein japanisches Gericht hat den japanischen Kamerahersteller Nikon zur Schadenersatzzahlung wegen der Absage einer Fotoausstellung zum Thema "Sexsklavinnen" verurteilt.
Das Tokioter Bezirksgericht hat in der ersten Instanz dem Kläger, dem koreanisch-japanischen Fotografen, Schadenersatz in Höhe von zehn Millionen Won (etwa 8.500 Dollar) zugebilligt.
Es sei nicht gerechtfertigt, einseitig die Vermietung eines Ausstellungsraums abgesagt zu haben. Überdies sei Nikons Argument nicht zulässig, dass die Ausstellung dem Hersteller Verluste eingebracht hätte.
Nikon hatte Ende 2011 der Ausstellung in einer seiner Galerien in Shinjuku, Tokio, zunächst zugestimmt. Die Veranstaltung wurde schließlich abgesagt, nachdem rechte Aktivisten mit einem Warenboykott gedroht hatten. Begründet wurde die Absage damit, dass die Ausstellung zu „politisch“ sei.