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Internationales

EU hält an Betriebsbeschränkung für nordkoreanische Fluggesellschaft fest

Write: 2015-12-11 08:56:19Update: 2015-12-11 10:48:33

EU hält an Betriebsbeschränkung für nordkoreanische Fluggesellschaft fest

Die Europäische Union hält an ihrer Betriebsbeschränkung für die nordkoreanische Fluggesellschaft Air Koryo fest.

Die EU-Kommission aktualisierte die europäische Sicherheitsliste von Fluggesellschaften, für die in der Union Flugverbote und Betriebsbeschränkungen gelten.

Air Koryo befindet sich weiter in Anhang B. Fluggesellschaften in Anhang B werden unter strengen Auflagen Flüge in die EU-Zone erlaubt.

Die Fluggesellschaft war seit der Einführung der schwarzen Liste der EU im Jahr 2006 stets in Anhang A aufgeführt worden. Für Unternehmen in Anhang A gilt ein generelles Flugverbot. Im März 2010 war Air Koryo erstmals in Anhang B aufgenommen worden.

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