Die Europäische Union hält an ihrer Betriebsbeschränkung für die nordkoreanische Fluggesellschaft Air Koryo fest.
Die EU-Kommission aktualisierte die europäische Sicherheitsliste von Fluggesellschaften, für die in der Union Flugverbote und Betriebsbeschränkungen gelten.
Air Koryo befindet sich weiter in Anhang B. Fluggesellschaften in Anhang B werden unter strengen Auflagen Flüge in die EU-Zone erlaubt.
Die Fluggesellschaft war seit der Einführung der schwarzen Liste der EU im Jahr 2006 stets in Anhang A aufgeführt worden. Für Unternehmen in Anhang A gilt ein generelles Flugverbot. Im März 2010 war Air Koryo erstmals in Anhang B aufgenommen worden.