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Internationales

ILO: Arbeiterrekrutierung zur japanischen Kolonialzeit Verstoß gegen Übereinkommen

Write: 2015-07-10 09:26:54Update: 2015-07-10 11:21:48

ILO: Arbeiterrekrutierung zur japanischen Kolonialzeit Verstoß gegen Übereinkommen

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat bereits vor 16 Jahren die Rekrutierung koreanischer Arbeiter zur japanischen Kolonialzeit als illegal eingestuft.

Das geht aus einem Bericht eines Expertenkomitees der ILO hervor, der im März 1999 veröffentlicht wurde. Darin wurde die Rekrutierung vieler koreanischer und chinesischer Arbeiter durch Japan im Zweiten Weltkrieg als Verletzung des Übereinkommens Nr. 29 der ILO betrachtet.

Das Komitee glaube, dass die massive Rekrutierung von Arbeitskräften für die Arbeit in der Privatwirtschaft in Japan unter solchen erbärmlichen Bedingungen eine Verletzung des Übereinkommens gewesen sei, hieß es. Das Übereinkommen Nr. 29 verpflichtet die Mitgliedsländer dazu, auf Zwangsarbeit zu verzichten.

Die japanische Regierung betonte im Zuge einer Prüfung durch die ILO, dass die relevanten rechtlichen Fragen mit dem Abkommen über Entschädigungsansprüche mit Südkorea von 1965 und der gemeinsamen Erklärung mit China von 1972 vollständig geklärt seien.

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