90 Prozent der japanischen Verfassungsrechtler stufen Sicherheitsgesetze für die Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung als verfassungswidrig ein.
Das geht aus einer Umfrage hervor, die die Zeitung „Tokyo Shimbun“ landesweit bei 328 Verfassungsrechtlern durchführte. 184 Personen, 90 Prozent der Professoren, die ihre Antwort schickten, meinten, dass die Gesetze verfassungswidrig seien.
Lediglich drei Prozent sehen keinen Verstoß gegen die Verfassung. Sechs Prozent waren der Ansicht, dass über die Verfassungswidrigkeit oder –mäßigkeit nicht zu diskutieren sei.
Über 60 Prozent der Befragten, die die Gesetze als verfassungswidrig betrachten, sagten, dass die Zulassung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung von der Verfassung abweiche.
73 Prozent sprachen sich zudem gegen eine Änderung von Artikel 9 der Verfassung aus, nach dem Japan keinen Krieg führen darf.
Unterdessen berichtete die Zeitung „Ashahi Shimbun“, dass 144 von 331 kommunalen Parlamenten ein Meinungspapier gegen die Sicherheitsgesetze angenommen hätten. Lediglich sechs sprachen sich für die Gesetze aus.
Das Abe-Kabinett verabschiedete im Mai elf Sicherheitsgesetze, nach denen die Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung erlaubt werden soll.