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Kultur

Japanisches Gericht lehnt Vermittlung über Rückholung gestohlener koreanischer Kulturgüter ab

Write: 2014-11-06 10:07:00Update: 2014-11-06 13:25:04

Japanisches Gericht lehnt Vermittlung über Rückholung gestohlener koreanischer Kulturgüter ab

Ein japanisches Gericht hat einen Vermittlungsantrag von Koreanern für die Rückholung von mutmaßlich gestohlenen Kulturgütern Koreas abgelehnt.

Das teilte der Antragsteller, eine vom buddhistischen Mönch Hyemun geleitete südkoreanische Bürgerinitiative mit.

Vor einem Gericht in Tokio fand am Mittwoch eine Verhandlung über die Vermittlung in Anwesenheit von Vertretern der Bürgergruppe und der zuständigen japanischen Behörde für Kulturerbe statt.

Zur Begründung der Zurückweisung hieß es, dass die Bürgerinitiative nicht der Besitzer der betroffenen Kulturgüter sei.

Die Gruppe hatte im August bei dem Gericht eine Schlichtung wegen der Rückgabe von Kulturgütern im Besitz des Nationalmuseums Tokio beantragt. Dabei handelt es sich um 34 Relikte aus der sogenannten Okura-Sammlung, die vermutlich während der japanischen Kolonialherrschaft illegal ausgegraben wurden.

Zu der Okura-Sammlung zählen über 1.000 Kulturgüter, die der japanische Unternehmer Takenosuke Okura während der Kolonialzeit in ganz Korea sammelte. Diese wurden 1982 dem Nationalmuseum Tokio gespendet.

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