Künftig ist es Ausländern untersagt, ohne Eigenbedarf in der Hauptstadtregion Wohnimmobilien zu erwerben.
Das Innenministerium gab am Donnerstag bekannt, zentrale Bereiche von Seoul, Incheon und der Provinz Gyeonggi als Zonen auszuweisen, in denen Grundstücksgeschäfte durch Ausländer genehmigungspflichtig sind.
Im März war das Genehmigungssystem auf die Bezirke Gangnam und Yongsan erweitert worden, um spekulative Käufe ohne Eigenbedarf einzudämmen. Anschließend gingen die Immobilientransaktionen dort zwar insgesamt zurück, im übrigen Stadtgebiet nahm die Zahl der Käufe durch Ausländer jedoch zu.
Parallel dazu nehmen die Sorgen über Immobilienspekulation durch Ausländer zu. Auslöser war ein Maßnahmenpaket für die Hauptstadtregion, in dessen Zuge vor knapp einem Monat eine Hypothekenobergrenze von 600 Millionen Won (423.847 Dollar) eingeführt wurde. Ausländer waren davon ausgenommen. Kritiker sprachen daher von „umgekehrter Diskriminierung“.
Künftig müssen auch Ausländer vor dem Erwerb von Wohnraum in der Hauptstadtregion eine Genehmigung einholen. Eigentümer müssen die Wohnung dann innerhalb von vier Monaten beziehen und mindestens zwei Jahre dort wohnen.
Das Ministerium will das Genehmigungsverfahren ab kommendem Dienstag zunächst für ein Jahr in Kraft setzen und bei Bedarf verlängern.