Die Pinkfong Company hat einen langjährigen Urheberrechtsstreit um ihr populäres Kinderlied „Baby Shark“ endgültig gewonnen.
Der Oberste Gerichtshof in Seoul bestätigte am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz zuungunsten des US-amerikanischen Komponisten Johnny Only (Bürgerlicher Name: Jonathan Robert Wright).
Er hatte im März 2019 vor einem Gericht in Südkorea eine Schadenersatzklage gegen die Pinkfong Company (damals SmartStudy) eingereicht. Er behauptete, dass das 2015 von der Firma veröffentlichte Lied „Baby Shark“ eine Kopie seines Kinderliedes „Baby Shark“ aus dem Jahr 2011 sei.
Die Pinkfong Company konterte, dass das Lied ein Arrangement eines in Nordamerika mündlich überlieferten Kinderliedes sei. Der Song weise keine Ähnlichkeit mit dem Werk von Johnny Only auf.
Im Falle eines mündlich überlieferten Kinderliedes wird keine Verletzung der Urheberrechte anerkannt.
Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz wurde geurteilt, dass es sich beim Lied des Amerikaners nicht um ein sekundäres Werk handelt, das durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sei.