Mit der Aufnahme der städtischen Selbstständigen am 1. Juli 1989 schloss Südkorea die letzte Lücke in seinem Gesundheitssystem und gehörte damit fortan zu den damals weltweit nur 17 Staaten, die einen nahezu flächendeckenden Krankenversicherungsschutz boten.
Die Grundlagen dafür wurden 1963 mit dem Krankenversicherungsgesetz geschaffen. Allerdings erfolgte die Umsetzung zunächst auf freiwilliger Basis. Die entscheidende Weiche wurde mit der Reform von 1976 gestellt: Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten mussten ihre Angestellten verpflichtend versichern – ein klarer Schritt in Richtung Sozialversicherungssystem. In schneller Folge wurden weitere Gruppen eingebunden. 1979 folgten der öffentliche Dienst und das Lehrpersonal, 1988 die ländlichen Regionen. Mit der Einbeziehung der städtischen Selbstständigen im Folgejahr war das Netz komplett – binnen zwölf Jahren war aus einem Pilotprojekt die Nationale Krankenversicherung entstanden.
Finanziert wird das System nach dem Sozialversicherungsmodell: Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und durch staatliche Zuschüsse aus dem Haushalt sowie einem Gesundheitsfonds ergänzt.