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Kultur

[80 Jahre Unabhängigkeit – ein Rückblick] Die Ostberlin-Affäre (8. Juli 1967)

Write: 2025-07-14 10:47:01Update: 2025-07-14 11:40:11

[80 Jahre Unabhängigkeit – ein Rückblick] Die Ostberlin-Affäre (8. Juli 1967)

Zwischen dem 8. und 17. Juli 1967 enthüllte der südkoreanische Geheimdienst KCIA in sieben Pressekonferenzen angeblich ein groß angelegtes Spionagenetz. Insgesamt 194 südkoreanische Studierende, Künstler und Akademiker in Westeuropa und in den USA wurden beschuldigt, über die nordkoreanische Botschaft im damaligen Ostberlin – damals im Koreanischen als „Dongbaekrim“ bezeichnet – mit Pjöngjang kollaboriert zu haben.

Die Verdächtigen wurden heimlich nach Seoul verschleppt. Während der Ermittlungen kam es zu Menschenrechtsverletzungen wie illegaler Verhaftung, Folter und Erpressung zu falschen Geständnissen. Die deutsche Bundesregierung reagierte umgehend. Am 3. Juli bestellte das Auswärtige Amt den südkoreanischen Botschafter ein; der damalige Außenminister Willy Brandt forderte die Freilassung aller Festgenommenen. Paris schloss sich dem Protest an. Vor Gericht in Seoul standen schließlich 34 Angeklagte; im Saal saßen westdeutsche und französische Diplomaten sowie internationale Journalisten als Beobachter. Unter den Angeklagten war der in Europa gefeierte Komponist I-sang Yun, der in Deutschland ansässig war. Die Anklage stützte sich auf das Antikommunismus-Gesetz und das Nationale Sicherheitsgesetz – gefordert wurden sechs Todesurteile und viermal lebenslänglich.

Die Verfahren zogen sich bis 1969 über fünf Instanzen hin. Bonn entsandte eine Sondermission nach Seoul, auch Washington drängte auf Zugeständnisse. Am 9. Januar 1969 ordnete Präsident Park Chung-hee schließlich eine Generalamnestie an. Die letzten Verurteilten, darunter I-sang Yun, verließen 1970 als Begnadigte das Land und kehrten nach Westdeutschland zurück.

Erst 2006 stufte die Kommission zur Klärung der Vergangenheit (NISDC), die dem Nationalen Sicherheitsdienst unterstellt war, die Ostberlin-Affäre offiziell als überzogen und politisch motiviert ein: Banale Kontakte zu Nordkorea seien als Hochverrat ausgelegt, Geständnisse unter Zwang erpresst und der Fall bewusst aufgebläht worden. Die Regierung solle sich für das rechtswidrige Vorgehen und die harte Behandlung der Betroffenen entschuldigen, hieß es im Abschlussbericht.

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