Am 4. Juli 1972 verständigten sich Süd- und Nordkorea erstmals seit der Teilung in einer Gemeinsamen Erklärung auf Grundsätze für die Wiedervereinigung. Zusammen mit dem Grundlagenabkommen von 1991 und der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 2000 bildet das Dokument einen der drei tragenden Pfeiler der innerkoreanischen Vereinbarungen.
Der Impuls kam 1971 von der Regierung des südkoreanischen Präsidenten Park Chung-hee, die über Rotkreuzgespräche Zusammenführungen von in beiden Teilstaaten getrennt lebenden Familien einleiten wollte. Bis August 1972 trafen sich Unterhändler beider Seiten 25-mal zu Vorverhandlungen. Den Durchbruch brachten jedoch geheime Shuttle-Missionen: Im Mai 1972 reiste Südkoreas Geheimdienstchef Lee Hu-rak nach Pjöngjang, während Nordkoreas Vizepremier Pak Song-chol in Seoul vorstellig wurde – beide im direkten Auftrag ihrer Staatschefs Park Chung-hee und Kim Il-sung. Am 4. Juli um 10 Uhr veröffentlichten Seoul und Pjöngjang zeitgleich die Gemeinsame Erklärung mit sieben Punkten.
Kern des Dokuments ist Artikel 1, der drei Leitlinien für die Wiedervereinigung formuliert: Selbstbestimmung ohne ausländische Einmischung, friedliche Lösungen statt militärischer Gewalt und nationale Geschlossenheit jenseits ideologischer Unterschiede. Darüber hinaus beschlossen beide Seiten, eine direkte Telefonverbindung zwischen Seoul und Pjöngjang einzurichten, die Rotkreuzgespräche zur Zusammenführung getrennter Familien fortzusetzen und einen gemeinsamen Koordinierungsausschuss einzusetzen.
International sorgte die Erklärung für großes Aufsehen. Trotz aller anfänglichen Euphorie lag der Dialog schon ein Jahr später auf Eis, nachdem Pjöngjang im August 1973 die Gespräche im Koordinierungsausschuss abgebrochen hatte.