Die gerichtliche Verfügung zum Verbot unabhängiger Aktivitäten der Mitglieder der K-Pop-Gruppe NewJeans ist nun rechtskräftig.
Die fünf Mitglieder der Girlgroup reichten bis 24. Juni keinen erneuten Einspruch gegen die Entscheidung des Obergerichts Seoul ein, den Beschluss der einstweiligen Verfügung in der unteren Instanz aufrechtzuerhalten.
Das Obergericht hatte am 17. Juni den Einspruch der Mitglieder von NewJeans gegen die Verfügung zurückgewiesen. Damit wurde die Verfügung aufrechterhalten, dass sie ohne Zustimmung ihrer Agentur keine Aktivitäten in der Unterhaltungsbranche durchführen dürfen.
Ein erneuter Einspruch kann innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung eines Gerichtsbeschlusses eingereicht werden. Die Mitglieder machten von dieser Möglichkeit vor dem Fristende jedoch keinen Gebrauch.
Die Mitglieder von NewJeans hatten im vergangenen November behauptet, dass ihr Exklusivvertrag mit ADOR, einem Musiklabel des Unterhaltungsunternehmens Hybe, wegen dessen Vertragsverletzung gekündigt worden sei. Sie hatten anschließend Aktivitäten auf eigene Faust begonnen.
ADOR hatte im Januar eine einstweilige Verfügung beantragt, damit die Mitglieder nicht eigenständig Werbeverträge unterzeichnen.