Am 22. Juni 1965 unterzeichneten Südkorea und Japan in Tokio den südkoreanisch-japanischen Grundlagenvertrag, mit dem beide Staaten nach der japanischen Kolonialherrschaft (1910–1945) erstmals wieder offizielle diplomatische Beziehungen aufnahmen.
Schon 1951 begannen die Gespräche, scheiterten jedoch über Jahre hinweg an unterschiedlichen Vorstellungen über Reparationen und an der tiefen Abneigung vieler Südkoreaner gegenüber dem ehemaligen Besatzer. Erst Anfang der 1960er Jahre kam Bewegung in die Verhandlungen, angetrieben von wirtschaftlichen Interessen beider Länder und vom Druck der USA, ihre wichtigsten Verbündeten in Ostasien enger aneinanderzubinden. In geheimen Verhandlungsrunden ab 1962 erzielten beide Seiten schließlich einen Grundkonsens in der zentralen Streitfrage – der Entschädigung. Als jedoch 1964 erste Details an die Öffentlichkeit drangen, kam es in Südkorea landesweit zu Protesten. Vor allem Studierende, die die Geheimabsprachen als „demütigende Unterwerfung“ unter die ehemaligen Kolonialherren betrachteten, gingen massenhaft auf die Straße. Die Regierung rief den Ausnahmezustand aus, schloss die Universitäten vorübergehend und hielt dennoch an ihrer Linie fest.
Am Ende stand der Vertrag, und beide Länder nahmen diplomatische Beziehungen auf. Japan erkannte demnach die Republik Korea als einzige rechtmäßige Regierung auf der koreanischen Halbinsel an und erklärte alle Verträge zwischen dem Koreanischen Kaiserreich und dem Japanischen Kaiserreich – bis hin zum Annexionsvertrag von 1910 – für „null und nichtig“. Zudem sagte Japan 300 Millionen Dollar an Aufbauhilfen und 200 Millionen Dollar in Form von Krediten zu.
Doch bis heute wird der Vertrag immer wieder kritisch hinterfragt. Besonders umstritten ist, dass das Abkommen ohne ausdrückliche Entschuldigung Japans für die Kolonialherrschaft zustande kam und dass die pauschale Abgeltung zwischenstaatlicher Ansprüche den Spielraum für individuelle Entschädigungen – etwa von Zwangsarbeitern und „Trostfrauen“ – erheblich einschränkt.