Ein Gericht in Südkorea hat ein weiteres Strafverfahren gegen Präsident Lee Jae Myung mit Verweis auf die Immunität des Staatspräsidenten auf unbestimmte Zeit vertagt.
Das Bezirksgericht Seoul Zentral verschob am Dienstag den auf den 24. Juni festgesetzten Verhandlungstermin im Prozess wegen Untreue im Zusammenhang mit einem Stadtentwicklungsprojekt in Seongnam. Ein neuer Termin werde später festgesetzt.
Zur Begründung wurde Artikel 84 der Verfassung genannt.
Dieser Artikel sieht die Immunität des Staatspräsidenten vor. Der Präsident kann demnach während seiner Amtszeit nicht strafrechtlich verfolgt werden, es sei denn, er hat sich des Hochverrats oder Landesverrats schuldig gemacht.
Zuvor hatte das Obergericht Seoul nach Lees Amtsantritt mit Verweis auf diese Bestimmung den Prozess gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Fall war durch den Obersten Gerichtshof zurückverwiesen worden.
Damit ist es praktisch ausgeschlossen, dass sich Lee während seiner Amtszeit als Präsident wegen beider Fälle vor Gericht verantworten muss.