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Welt

Japanische Regierung beantragt bei Gericht Auflösung der Vereinigungskirche

#Asien Kompakt l 2023-10-17

Kreuz und Quer durch Korea

ⓒ YONHAP News
Japanische Medien wie die Nachrichtenagentur „Kyodo News“ haben berichtet, dass die japanische Regierung am 13. Oktober beim Bezirksgericht Tokio einen Antrag auf eine Anordnung zur Auflösung der Vereinigungskirche eingereicht hat. Als Grund wurde genannt, dass die religiöse Organisation, die offiziell als Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung bekannt ist, seit langem ihre Anhänger zu unangemessen hohen Spenden gezwungen habe. 

Kulturminister Masahito Moriyama teilte bei einer Pressekonferenz am Vortag mit, dass nach einer einjährigen Untersuchung der Regierung die Zahl der Opfer rund 1.550 und die gesamte Entschädigungssumme 20,4 Milliarden Yen, rund 134 Millionen US-Dollar, betrage. Die japanische Regierung kam nach der Untersuchung und Sammlung von Beweisen zu dem Schluss, dass objektive Fakten für die Beantragung der Anordnung zur Auflösung der Organisation zusammengestellt worden sind. 

Bisher haben nur zwei religiöse Organisationen wegen Rechtsverstößen einen Auflösungsbeschluss von einem japanischen Gericht erhalten. Einer davon war der AUM-Shinrikyo-Kult, der 1995 den tödlichen Saringas-Angriff auf das U-Bahn-System in Tokio verübte. Der Fall der Vereinigungskirche ist aber das erste Beispiel, bei dem ein Verstoß gegen das Zivilrecht zugrunde liegt. 

Die Vereinigungskirche bedauert die diesmalige Entscheidung der Regierung und behauptet, dass die Regierung auf der Grundlage einseitiger Informationen einer linksorientierten Organisation von Rechtsanwälten die Entscheidung getroffen habe. Die Entscheidung der Regierung werde ein Schandfleck in der japanischen Verfassungsgeschichte bleiben. Das Bezirksgericht Tokio wird die Argumente der Regierung und der Vereinigungskirche anhören, bevor es über den Auflösungsbeschluss entscheidet. Wenn dem Gerichtsbeschluss stattgegeben wird, verliert die Organisation ihren Status als religiöse Körperschaft und damit ihre Steuervorteile. Sie kann aber weiterhin religiöse Aktivitäten ausüben.

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