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Hintergrund

Gesetzlicher Mindestlohn für kommendes Jahr endgültig festgelegt

2022-08-13

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Der gesetzliche Mindestlohn für das kommende Jahr ist auf 9.620 Won (7,41 Dollar) pro Stunde endgültig festgelegt worden.


Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit machte am 5. August den endgültigen Mindestlohn für nächstes Jahr im elektronischen Amtsblatt bekannt. 


Der Mindestlohn steigt demnach gegenüber diesem Jahr um 460 Won oder fünf Prozent. 


Diese Höhe war am 29. Juni von der Mindestlohnkommission beschlossen worden. Bis zum 18. Juli konnten Einwände dagegen erhoben werden. 


Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerkreise hatten gegen den von der Mindestlohnkommission bestimmten neuen Mindestlohn protestiert. Einwände gab es daher von beiden Seiten. Das Ministerium hatte jedoch den Prozess der Beratung und Entscheidungsfindung eingehend überprüft und die Einwände zurückgewiesen. 


Minister Lee Jung-sik sagte, dass die Mindestlohnkommission bei ihrer Entscheidung über den neuen Mindestlohn die internen und externen Wirtschaftsbedingungen, die Beschäftigungslage, die schwierige Situation von Niedriglohnarbeitern und Kleinunternehmen umfassend berücksichtigt habe. Die Entscheidung müsse insofern respektiert werden. 


Der Mindestlohn war seit 2018 kräftig gestiegen. In dem betreffenden Jahr gab es einen Zuwachs von 16 Prozent und auch im darauf folgenden Jahr stieg der Mindestlohn zweistellig. Wegen der drastisch gestiegenen Lohnkosten gerieten jedoch Geschäftsleute und Kleinunternehmen in Betriebsnot, sodass das Tempo zurückgefahren wurde. Für 2020 wurde ein Plus von lediglich 2,9 Prozent ausgehandelt und 2021 gab es mit 1,5 Prozent den geringsten Zuwachs. Mit einer Steigerung von fünf Prozent für das nächste Jahr wurde offenbar ein vernünftiger Mittelweg gefunden. 


Angesichts der Inflation und einer drohenden Rezession könnte ein höherer Mindestlohn die Preise zusätzlich in die Höhe treiben. Arbeitnehmer befürchten, dass ihr verfügbares Einkommen wegen des unter ihren Erwartungen liegenden Niveaus sinken könne. 

Das Lohnniveau gilt unabhängig von den Branchen für alle Betriebe. Das Ministerium plant auf Empfehlung eines Teils der Mitglieder der Mindestlohnkommission, eine Grundlagenstudie darüber durchzuführen, ob und wie branchenabhängig unterschiedliche Mindestlöhne eingeführt werden könnten.

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